GV 2019 bringt neue Statuten

Die Generalversammlung vom 8.5.2019 hat die beantragte Statutenänderung gutgeheissen.

Der Zweck der Genossenschaft wird wie folgt geändert:

Die Genossenschaft bezweckt die Förderung und Produktion von Sonnenenergie sowie den sparsamen Umgang mit Energie. Dies wird erreicht durch Erwerb und Betrieb von eigenen Solaranlagen, Anlagen zur Energiespeicherung sowie Massnahmen zur effizienten Energienutzung in Lupsingen und Umgebung.

Artikel 2, Statuten der Solargenossenschaft LupoSol

Ebenfalls wird die Finanzierung neu geregelt. Die Minimalhöhe der Anteilsscheine wurde auf 100 CHF herabgesetzt.

Die Finanzierung der Genossenschaft erfolgt durch:

– Anteilscheine (AS) von CHF 500.-
– Anteilscheine (AS) von CHF 100.-
– Allgemeine Spenden, Schenkungen und Legate
– Erarbeitete Mittel
– Ertrag aus Stromverkauf
– Darlehen von Mitgliedern und Dritten

Artikel 18, Statuten der Solargenossenschaft LupoSol